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Modernisierung b

SenerTec Service - ein Geschäftsbereich der SynergieTec

Anlagen Modernisierung


Wer seine KWK Anlage “modernisiert”, kann eine neue KWK Zuschlag Förderung erhalten.

Bei einer Modernisierung werden mindestens Anlagenteile im hypothetischen Werte von 25 %  einer Neuanschaffung oder 50 % erneuert.

Der nachhaltige Weiter betrieb der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage ist so gesichert und man erhält über die KWK Zuschlagsförderung, sowie höhere Energiesteuer Rückvergütung sowie einen höheren Wirkungsgrad der KWK Anlage ( nach der Modernisierung ) ganz oder teilweise das eingesetzte Geld zurück. 

Vom Hersteller SenerTec erhält man eine Palette mit den Bauteilen zur “Modernisierung” z.B. einen neuen Motor, neue Wärmetauscher ( intern und extern ) , Regler, Zündanlage, Kabelbaum, Kat, mehrere Fühler, ein großes Wartungspaket, eine Ethernetplatine usw.

Voraussetzung der möglichen Förderung ist, dass der Anlagenbetreiber einen Antrag bei der BAFA stellt, dem die Bestätigung eines Fachbetrieb beigefügt werden muss.


Die empfohlenen und meist bestellten 50 % Modernisierungen gemäß dem KWKG 2016 gibt es in drei verschiedenen Ausführungen: Kondenser oder Kurbelhaus oder Generator.

Immer erhält man einen neuen Motor mit darüberliegenden Wärmetauscher sowie einen neuen kompletten MSR 2 Regler.

Ein neuer Katalysator sowie eine Hocheffizienzpumpe und großen Kabelbaum mit neuen bzw. zusätzlichen Fühlern, eine neue Zündanlage, neue Dokumentation.

Stets ist auch eine Ethernet Platine dabei, die über eine Internetverbindung mit Ethernetadapters eine Verbindung vom Senertec Server aufnehmen kann. ( Es entstehen jährliche Verbindungskosten )

Dann kann man wählen ob man einen neuen Kondenser möchte oder das komplette Kurbelhaus mit Kurbelwelle, Schwungrad und Starter oder Generator.


Wichtig zu wissen: Aktuell gibt es keine Zertifikate mehr von der BAFA - also auch keine Förderung mehr !

Für die Bearbeitung des Förderantrag berechnete die BAFA bis 2022  dem Antragsteller 150 Euro und erteilte für die Modernisierung eine Zuschlagsberechtigung, leider ist bis auf weiteres dies nicht mehr gegeben!

Der Netzbetreiber, der gegen ein entsprechendes Zertifikat den KWK Zuschlag von derzeit 4 ct / kWh auf den selbst genutzten Strom und 8 ct / kWh auf in Netz eingespeiste Strommenge bezahlen soll, sollte frühzeitig über die Modernisierung informiert werden und bei der Wiederinbetriebnahme sollten Fotos von den Zählerständen gemacht werden.

Anläßlich der Wiederinbetriebnahme erhält der Netzbetreiber dann den BAFA Antrag und die Zählerstände, später die BAFA Bescheinigung.

Modernisierung Heizöl Dachs

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